Gutachter erklärt beide Bürgerbegehren für unzulässig – Es fehlen die Alternativen – „Rückwirkende Faktenbeseitigung“ nicht möglich – Das Land plant die ZUE. Also ist die Stadt raus – „Sinnentstellende Auslassung“
Am Montag soll der Rat um 20 Uhr im Bernardussaal zusammenkommen, um über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Sachen Flüchtlingsunterbringung zu entscheiden. Der beauftragte Gutachter fällt dabei ein klares Urteil: „Njet!“