Wettbewerb zur Umgestaltung von SchottergärtenAnmeldungen sind bis Ende März möglich
Durch neue Vorgaben in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Menschen seit Beginn des Jahres verpflichtet, ihre Schottergärten in naturnahe und insektenfreundliche Vorgärten umzuwandeln.