Stadt Jüchen informiert Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei Europawahl

Jüchen · Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 6. Mai die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder online gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Zwischen dem 6. und dem 16. Mai werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl zugesandt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt, der ebenfalls verwendet werden kann. Außerdem ist dort ein QR-Code aufgebracht, über den mit mobilen Endgeräten ebenfalls einfach und schnell die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.

Die Stadt Jüchen stellt auf der Homepage www.juechen.de für die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch einen Link zur entsprechenden Internetseite auf zur Verfügung. Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief für die Europawahl bis zum Wahlsonntag, spätestens bis 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingeht. Besonders bei Auslandssendungen sind die Beförderungszeiten beim Postversand zu berücksichtigen.

Wer keine oder eine nicht an ihn adressierte Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung unter der 02165/915-3211 oder -3208 in Verbindung zu setzen.

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